Worauf ist bei der Auswahl von Arbeitsschuhen zu achten?
EUROPA-NORMEN für Schuhe
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe (min. 200 Joule) aus Leder oder anderen Materialien (mit Ausnahme von Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhen)
S1 – geschlossener Fersenbereich, antistatische Laufsohle, stoßabsorbierende Sohle (20 Joule), kein Nässeeinsatz
S2 – geschlossener Fersenbereich, antistatisch, gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, rutschhemmend, öl-, säure-, benzin- und fettbeständig
S3 – wie S2, zusätzlich durchtrittsicher
S4 – Gummi- oder Kunststoffstiefel, vollständig geformt oder vulkanisiert, 100% wasserdicht
SRC – rutschhemmende Sohle
P – durchtrittsicher
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.