Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Deutschland. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Kosten für die Abfallbewirtschaftung von Einwegkunststoffprodukten gerechter zu verteilen und die Umweltbelastung durch Plastikabfälle zu verringern.
Hintergrund und Ziel des EWKFondsG
Das EWKFondsG soll sicherstellen, dass Hersteller und Vertreiber von Einwegkunststoffprodukten stärker zur Finanzierung der Abfallentsorgung beitragen. Diese Abgabe deckt die Kosten für:
Diese Abgaben sollen langfristig dazu beitragen, die Menge an Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren und gleichzeitig die Kosten gerechter zu verteilen. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte in den Umlauf bringen, wie etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Verpackungsunternehmen.
Betroffene Produktgruppen
Das EWKFondsG betrifft Produkte, die vollständig oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einschließlich biobasierter Kunststoffe. Zu den betroffenen Produkten gehören:
Abgabesätze und Berechnung
Die Höhe der Abgabe wird auf Basis des Gewichts des Produkts berechnet. Dabei wird das gesamte Gewicht des Artikels herangezogen, auch wenn er nur teilweise aus Kunststoff besteht. Zum Beispiel wird bei einem Getränkebecher auch der Anteil des Papiers in die Berechnung des Gesamtgewichts einbezogen.
Die wichtigsten Abgabesätze im Sortiment der Franz Mensch GmbH:
Verantwortlichkeiten und Abgabepflicht
Die Abgabe tritt ab dem 1. Januar 2025 für alle betroffenen Produkte in Kraft, die seit dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden. Die Verantwortung zur Zahlung der Abgabe liegt entweder bei den Herstellern, Importeuren oder, in bestimmten Fällen, bei den Unternehmen, die die Produkte nutzen und an Endkunden weitergeben. Beispielsweise tragen Bäckereien, Metzgereien oder Take-Away-Betriebe die Kosten für die Abgabe, wenn sie Folienverpackungen oder Tragetaschen aus Kunststoff an ihre Kunden ausgeben.
Einwegkunststoffverbot
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) ist eine weitere gesetzliche Vorgabe, die auf einen verantwortungsvolleren Umgang mit Einwegverpackungen abzielt. Das Gesetz ist seit 2021 in Kraft und verbietet bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff, darunter Besteck, Trinkhalme und Verpackungen aus EPS, um die Umwelt zu schonen. NatureStar von Franz Mensch bietet nachhaltige Alternativen aus Zuckerrohr, Papier, Holz und anderen natürlichen Materialien. Die Marke entwickelt hochwertige und innovative Produkte, z. B. kompostierbare Handschuhe und Schürzen, speziell für Gastronomie und Events.
Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung
Die so genannte EWKKennzV ist seit 2021 in Kraft und trägt zu mehr Transparenz im Umgang mit Einwegprodukten und deren Entsorgung bei. Einige Produkte, die Kunststoff enthalten, aber keine offensichtliche Alternative haben, müssen gemäß dem Einwegkunststoffgesetz gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung hilft Verbrauchern, die Produkte korrekt zu entsorgen. Betroffen sind z. B. Getränkebecher mit Kunststoffbeschichtung, Hygieneartikel wie Tampons und Feuchttücher sowie Tabakfilter mit Kunststoffanteilen.
Plastikfreie Alternativen für eine grünere Zukunft
Franz Mensch setzt auf nachhaltige Lösungen und entwickelt kontinuierlich Produkte, die den Einsatz von Plastik reduzieren oder ganz darauf verzichten. Mit unserer Marke NatureStar bieten wir eine breite Auswahl umweltfreundlicher Artikel an, darunter die Only Paper-Produktreihe, die vollständig ohne Kunststoff auskommt. Wir engagieren uns aktiv für die Reduzierung von Abfällen und unterstützen unsere Kunden dabei, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen. Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsinitiativen finden Sie auf unserer Nachhaltigkeitsseite.