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Importbedingungen für Seefrachten der Franz Mensch GmbH

1. Preiszusammenstellung/Gültigkeit

  • Preis und Rahmenbedingungen gelten für alle Seefrachtverträge, die mit der Franz Mensch GmbH abgeschlossen werden. Der Abschluss der Frachtverträge erfolgt durch Übernahme der Seefrachtsendungen.
  • Die offerierten Preise sind Komplettpreise enthalten nicht die Mehrwertsteuer.
  • Preise oder sonstige in Rechnung gestellte Beträge, die nicht in der vereinbarten Rechnungswährung angegeben sind, werden auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung veröffentlichten Wechselkurses umgerechnet.
  • Alle Kosten, welche nicht in Euro anfallen, werden zu dem tagesaktuellen Wechselkurs, ohne Abschlag abgerechnet.

2. Operative Daten

  • Zielhafen für Container mit Bezug Außenlager Hamburg (TCO) ist Hamburg. Für Buchloe hat der Dienstleister die Wahl zwischen den performancegleichen Häfen Bremerhaven und Hamburg. Darüber hinaus in Einzelfällen nach Absprache.
  • Seefrachtbuchungen müssen spätestens drei Tage nach Erhalt rückbestätigt werden. Zudem wird dem jeweiligen Einkäufer in diesem Zeitraum ebenfalls die Buchungsbestätigung zugeschickt.
  • Lieferbuchungen werden vom Dienstleister gemäß SOP via Cargoclix getätigt und gesteuert.
  • Der Dienstleister bucht unter Berücksichtigung und optimaler Ausnutzung der Freitage an Hafen und Terminal die Container für Buchloe in feste Zeitfensterslots. Sobald Standgelder anfallen würden oder keine Slots verfügbar sind, holt sich der Dienstleister vorab bei Franz Mensch die Freigabe für Zusatzslots bzw. in begründeten Ausnahmen Standgelder.
  • Die Containeranlieferung erfolgt standardmäßig mit einem Shuttlekonzept via Containerterminal München. Für die letzte Meile ist die Spedition Berndorfer Transporte, Rosenheimer Straße 44, D-83101 Rohrdorf gewünscht. Dem Dienstleister steht jederzeit die Wahl eines anderen Partners nach Absprache im Nachlauf, um möglich anfallende Mehrkosten zu verhindern.
  • Alle gewährten Freitage (Hafen, Terminal etc.) bezüglich Demurrage inkl. Storage und Detention müssen operativ belastbar und funktionell sein und sind vom Dienstleister unter maxime Zusatzkostenvermeidung proaktiv zu steuern.
    • Freitage Hafen (Demurrage ink. Storage): 6 Tage inkl. ATA (gezählt wird ab Löschtag)
    • Detention (von Übernahme im Hafen bis Rückgabe Terminal/Depot): 10 Tage (gezählt wird ab Abnahme Hafen Hamburg)
    • Freitage Terminal München: 5 Tage inkl. Ankunftstag
    • Extra-Kranung: 58€/Container
    • Kostenfreie Entladezeit (alle Anlieferorte): 2,5h (20ft) / 3,5h (40ft, 40ftHC)
    • Standgelder pro Tag: nach Auslage
    • Detention pro Tag: nach Auslage
    • Durch fehlenden, rechtzeitigen Zulauf an Container z. B. durch Feier- und Brückentage und der Entstehung möglicher Detentionkosten, in beidseitiger Abstimmung des Kosten-/Nutzenfaktors, zweite Anfahrt auf AdHoc-Basis.
  • Bei Direktlieferungen werden durch gezielte Abstimmungen zwischen FRANZ MENSCH und dem Dienstleister die Wartezeiten vermieden bzw. minimiert.
  • Steuerbescheide und Belege werden mitsamt der Rechnung unaufgefordert an FRANZ MENSCH gesandt.
  • Bei Verschiebungen von ETD/ETA oder abweichenden CRD-Informationen muss sofort eine Meldung an den zuständigen Einkäufer FRANZ MENSCH erfolgen.

3. Zuschläge

  • Zuschläge wie z. B. (BAF (Bunker Adjustment Factor), LSS (Low Sulphur Surcharge), IMO2020/Maropol, etc. müssen in den offerierten Preisen inkludiert sein und kommen somit nicht zur separaten Abrechnung.
  • Eventuell angefallene Fremdkosten, z. B. Lagergelder, Demurrage, Detention, Multistop, Wartezeiten und sonstige Kosten, auf die der Spediteur keinen Einfluss hat, werden gemäß offeriertem Ratenblatt nach vorheriger Kostenavis und schriftlicher Bestätigung von FRANZ MENSCH erhoben. Erstattungsfähige Fremdkosten können ausschließlich aufgrund höherer Gewalt und/oder zollbedingt anfallen.
    • Hier gilt es, jegliche Zusatzkosten zu den offerierten Preisen zu vermeiden. Wenn Zusatzkosten nicht vermeidbar sind, müssen diese nachgewiesen und begründet sein. Beweispflicht liegt beim Spediteur.
    • Eine einfache Notiz wie z. B. „Bahnplatz storniert, nächste Abfahrt“, „sturmbedingte Verzögerung“ oder „Zollfreigabe fehlt noch“ sind nicht ausreichend. In diesen Fällen müssen entsprechende Buchungen, begründete Stornierungen, Anträge etc. mit eingereicht werden.
    • Gebühren wie Drop off etc. sind vorab zu avisieren, hier gilt jedoch so anzubieten, dass solche Gebühren nicht entstehen können.
    • Die Fremdkosten müssen zeitnah, vorab durch den Spediteur avisiert werden, damit ggf. erforderliche Maßnahmen getroffen werden können, um die Mehrkosten auf ein Minimum zu beschränken.
    • Alle freigegebenen Kosten sind separat monatlich mit eindeutiger Zuordnung anhand der FRANZ MENSCH Buchungsnummer und Grund auszuweisen
  • Für eine reibungslose Abwicklung werden Packliste, Handelsrechnung und 1/3 indossierte Original Konnossemente, sowie Verzollungsinstruktionen vor Ankunft des Seeschiffes im Empfangshafen zur Verfügung gestellt.

4. Laufzeitenregelung

  • Die Laufzeiten Port-Port basieren auf heute gültigen Fahrplänen der vorgesehenen Reeder und können möglichen Veränderungen unterliegen. Diese Veränderungen müssen im Vorfeld angekündigt und erklärbar sein. Sollte sich die Laufzeit um mehr als 5 Tage Port-Port verzögern ist Franz Mensch berechtigt je Kalendertag eine Verspätungsgebühr in Höhe von 50,-€ zu berechnen.
  • Bei höherer Gewalt greift die Laufzeitenregelung nicht. Der Dienstleister hat in diesen Fällen einen Nachweis für das Vorliegen höherer Gewalt zu erbringen.

    5. Pönalen

    • Pönalen für Gestellungsverspätung bei avisierten Anlieferterminen.
      • Verspätung mehr als 30 Minuten: 50,00 €
      • Verspätung mehr als 60 Minuten: 100,00 €
      • Verspätung bis 120 Minuten: 200,00 €
      • bei nicht Gestellung trotz Gestellungsfenster: 300,00 €
      • bei falsch gestellten Container: 150,00 €
    • Stornierung/Änderung bereits avisierter Container spätestens 48 h vor Gestellungstermin kostenfrei, danach greifen die Pönalen.
    • Bei höherer Gewalt greifen die Pönalen nicht. Der Dienstleister hat in diesen Fällen einen Nachweis für das Vorliegen höherer Gewalt zu erbringen.
    • *) Definition höhere Gewalt ist, ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden. Auch im Falle eines Staus / Streckensperrung mit einem Nachweis, z. B. Foto von Google Maps mit Datum und Uhrzeit.

      6. Geschäftsbedingungen / Voraussetzungen

      • Die Vereinbarung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Allgemeinen Deutsche Spediteurbedingungen.

        7. Konditionen

        • Es gelten die angebotenen Spotpreiskonditionen.
        • Sollten einzelne Bestimmungen der Seefracht ABG unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

          Stand: Juni 2023